Nicht für alle Patient:innen kann deshalb rechtzeitig ein Spendenorgan gefunden werden: Im letzten Jahr sind 72 Personen auf der Warteliste verstorben.
Eine Transplantation ist heute nur möglich, wenn die verstorbene Person der Spende zu Lebzeiten zugestimmt hat. Das neue Transplantationsgesetz will dies ändern. Wer seine Organe nicht spenden möchte, muss dies neu zu Lebzeiten festhalten (Widerspruchslösung). Hat eine Person nicht widersprochen, wird davon ausgegangen, dass sie ihre Organe spenden möchte. Die Angehörigen können eine Organspende aber ablehnen, wenn sie wissen oder vermuten, dass die betroffene Person sich dagegen entschieden hätte. Sind keine Angehörigen erreichbar, dürfen keine Organe entnommen werden. Erfahrungen aus dem Ausland zeigen, dass der Wechsel zur Widerspruchslösung dazu beiträgt, dass bei denjenigen Personen, die ihre Organe spenden möchten, vermehrt nach ihrem Tod auch tatsächlich eine Organtransplantation vorgenommen wird. Die neue Regelung hilft also, mehr Personen das Leben zu retten oder deren Lebensqualität zu erhöhen. Aus diesem Grund sagen die Grünen an der Abstimmung am 15. Mai Ja zur Änderung des Transplantationsgesetzes.