Aufgrund des Bevölkerungswachstums und des Rückgangs an leerstehenden Wohnobjekten steigen im Oberwallis die Wohnungspreise bedrohlich an. Laut Bundesamt für Statistik sind in mehreren Oberwalliser Gemeinden derzeit weit weniger als 1% der Wohnungen frei. Der Wohnungsmarkt ist ausgetrocknet. Dadurch erhöht sich die Gefahr von überhöhten Mietzinsen und ungerechtfertigten Mietzinserhöhungen bei Neuvermietungen. Gemäss dem kantonalen «Einführungsgesetz zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch» ist der Staatsrat befugt, «im Falle von Wohnungsnot für das gesamte Kantonsgebiet oder einen Teil davon, zum Abschluss von Mietverträgen für Wohnungen oder Geschäftsräume, das amtliche Formular von Art. 270 Abs. 2 OR als obligatorisch zu erklären». Diese Maßnahmen würde dazu führen, dass der Vermieter den früheren Mietzins offenlegen und Angaben zu einer allfälligen Mietzinserhöhung machen muss. Damit könnte Missbräuchen bei der Festlegung der Mietzinse entgegengewirkt werden. Angesichts der angespannten Situation auf dem Wohnungsmarkt haben die Grünen Oberwallis den betroffenen Gemeinden einen Brief geschrieben, mit der Frage, ob sie bereits einen entsprechenden Antrag an den Kanton Wallis gestellt haben. Zudem werden die Grünen im Grossen Rat ein dringliches Postulat einreichen, damit der Kanton aktiv wird und in den betroffenen Gemeinden dieses Formular einführt.

Postulat im Wortlaut