Ein Energiegesetz ohne Ambitionen
In der Sondersession behandelte der Große Rat das neue Energiegesetz. Mit 94 zu 21 Stimmen wurde das Gesetz in erster Lesung angenommen. Es wird aber zu einer zweiten Lesung kommen, da die nötige Zweidrittelmehrheit für eine einzige Lesung nicht erreicht wurde. Die Fraktion der Grünen hat das Gesetz abgelehnt.
Ohne klare und präzise Anforderungen im Gesetz zu verankern, werden wir die Energiestrategie 2050 nicht erreichen. Ohne klares Bekenntnis für den Ausstieg aus fossilen Brennstoffen, die Sanierung der energieintensivsten Gebäude, die Entwicklung der Solarenergie auf bestehenden Infrastrukturen und einen sparsamen Umgang mit Energie wird das Energiegesetz den künftigen Herausforderungen nicht gerecht.
Wortmeldung von Nathalie Cretton in der Schlussdebatte (leicht gekürzt)
Bereits in der Eintretensdebatte hatte unsere Fraktion Vorbehalte gegen das wenig ambitionierte und unverbindliche Gesetz geäussert. Wiederholt haben wir gefordert, dass wir ein Gleichgewicht zwischen Anreizen und Verboten finden müssen, wenn wir die anstehenden Herausforderungen im Energie- und Klimabereich bewältigen wollen. Wir müssen Mut beweisen und unverzüglich zur Tat schreiten. Die von uns eingebrachten Änderungsanträge zielten darauf ab, ein Gesetz zu schaffen, das mit dem Bericht des Staatsrats «Energieland Wallis: gemeinsam zu 100% erneuerbarer und einheimischer Versorgung» und mit den im neuen Klimagesetz angekündigten Zielen kohärent ist.
Wir wollten unter anderem im Gesetz verankern:
- dass bezifferte Ziele festgelegt werden
- dass das Energieinteresse gleichberechtigt mit anderen Interessen ist
- dass eine fossil betriebene Heizung nicht durch eine betriebene Heizung ersetzt werden darf
- dass die energieintensivsten Gebäude innerhalb von 10 Jahren saniert werden müssen
- dass Klimaanlagen in Wohngebäuden nur mit erneuerbaren Energien betrieben werden dürfen
- dass Gebäude mit einer Dachfläche von mehr als 300m2 und Aussenparkplätzen mit einer Photovoltaikanlage ausgestattet werden muss
- dass zentrale Elektroheizungen bis 2035 ersetzt werden müssen.
Wir bedauern die Ablehnung dieser Änderungsanträge. Diese Forderungen wären zwar einschränkend, aber um die Ziele zu erreichen, müssen wir diesen Weg gehen. Wir können uns nicht damit zufriedengeben, dass lediglich 400 fossile Heizungen pro Jahr ersetzt werden, dass Elektroheizungen, die 12 bis 15% des gesamten Stroms verbrauchen, weiterhin erlaubt sind, dass wir einen Gebäudebestand behalten, der über 40 Jahre alt und extrem energieintensiv ist. Man können das Solarpotenzial auf bestehenden Infrastrukturen nicht einfach ignorieren! Ohne klare und präzise Vorschriften im Gesetz kann die Energiestrategie 2050 nicht erreicht werden!
Wir möchten dennoch einige positive Punkte hervorheben, nämlich:
- dass die Gemeinden innerhalb von fünf Jahren ihre Energieplanung durchführen müssen
- dass die Nutzung von Leuchtreklamen im Freien sowie die nächtliche Beleuchtung von Nichtwohngebäuden während der Nacht eingeschränkt wird.
- dass Whirlpools und Saunen gesetzlichen Anforderungen unterliegen werden
- dass in Neubauten und Erweiterungen keine fossilen Heizungen mehr eingebaut werden dürfen, es sei denn, es gibt eine Ausnahmegenehmigung. Diese neuen Gebäude müssen einen Teil des Stroms, der in ihnen verbraucht wird, selbst erzeugen, aber immer mit möglichen Ausnahmen.
- dass im Falle der Entfernung der Dachbedeckung die Gebäude so ausgestattet werden müssen, dass sie einen Teil des Stroms erzeugen, der dort verbraucht wird, mit bestimmten Ausnahmen
- dass für den Staat anspruchsvollere Energievorschriften für seine Infrastruktur, seinen Fuhrpark und seine Elektrogeräte gefordert werden.
Wir müssen feststellen, dass diese wenigen Verbesserungen nicht dazu führen werden, dass dieses Gesetz den Herausforderungen gerecht wird. Das Gesetz hätte insbesondere das Energiesparen und die Energieeffizienz fördern, die Nutzung fossiler Brennstoffe schnell beenden und die Solarenergie auf bestehenden Infrastrukturen ausbauen sollen, aber wir spüren keinen echten politischen Willen, dies zu erreichen.
Abschliessend muss gesagt werden, dass der vorliegende Gesetzesentwurf den Herausforderungen im Energie- und Klimabereich nicht gerecht wird. Auch Staatsrat Roberto Schmidt betonte, dass ohne verbindliche Massnahmen die Ziele der Energiestrategie 2050 nicht erreicht werden können.
Unsere Fraktion kann dieses wenig ambitionierte Gesetz nicht annehmen. Ohne eine klare Botschaft für den Ausstieg aus den fossilen Brennstoffen, für die Sanierung der energieintensivsten Gebäude, für die Entwicklung der Solarenergie auf bestehenden Infrastrukturen und für einen sparsamen Energieverbrauch sieht sich unsere Fraktion gezwungen, das Energiegesetz abzulehnen.