Die Ehe ist eine Wirtschaftsgemeinschaft – wie das Konkubinat auch
Es ist richtig, dass die Ehe eine Wirtschaftsgemeinschaft ist. Doch das gilt genauso für Konkubinatspaare. Die Partner planen, sparen und verschulden sich beim Kauf eines Hauses zusammen. Ein Paar entscheidet sich gemeinsam, wer zu den Kindern schaut und wer Karriere macht. All das gilt für Ehepaare genauso wie für Konkubinatspaare. Es gibt keinen Grund, warum Ehepaare und Konkubinatspaare unterschiedlich besteuert werden sollten. Jede Person soll in Zukunft unabhängig vom Zivilstand, der unter Umständen mehrmals im Leben ändert, besteuert werden. Massgebend sein müssen Einkommen und Vermögen einer Person und nicht ein Lebensmodell. Wer dies als Angriff auf die Ehe empfindet, dem ist zu entgegnen, dass die Ehe nicht davon abhängt, ob eine oder zwei Steuererklärungen ausgefüllt werden müssen.
Nach einer Annahme der Vorlage müssen Kantone innerhalb von sechs Jahren die Individualbesteuerung einführen. Das bedeutet einen gewissen Aufwand, das kantonale Steuergesetz muss angepasst werden. Dies bietet aber auch eine Chance. Die Kantone sind frei in der Ausgestaltung der Steuertarife. Das Walliser Kantonsparlament wird gewiss darauf achten, dass wir nicht mehr Steuern bezahlen müssen als heute. So war es auch bei der letzten Steuergesetzrevision.
Grüne Oberwallis