Am 13. Juni stimmt das Schweizer Stimmvolk über das Antiterrorgesetz ab. Mit dem Gesetz erhält die Bundespolizei mehr Spielraum um vorbeugend gegen terroristische Gefährder*innen vorzugehen. Ein entsprechender Verdacht der Polizei reicht künftig aus, um Massnahmen wie Meldepflicht, Hausarrest, Kontaktverbote, Ausreiseverbote oder elektronische Überwachung (Fussfesseln) anzuordnen. Das Gesetz ist in verschiedener Hinsicht problematisch. Da ist die Definition von Gefährder*innen: Als Gefährder*in gilt eine Person, falls konkrete Hinweise bestehen, dass sie terroristisch aktiv werden könnte. Eine Straftat muss nicht begangen worden sein. Es geht nicht um eine konkrete terroristische Handlung, sondern lediglich um eine potentielle Gefahr.  Die unklare Definition von Gefährder*in ermöglicht dem Staat grossen Interpretationsspielraum und öffnet Missbrauch Tür und Tor. Ebenfalls problematisch und besonders stossend: die Zwangsmassnahmen sollen schon bei Kindern ab 12 Jahren angewandt werden dürfen. Das Gesetz verstösst damit gegen die UNO-Kinderrechtskonvention.
Mit dem Antiterrorgesetz erhalten die Behörden enorme Macht die Freiheit von möglicherweise unschuldigen Menschen drastisch einzuschränken. Die Unschuldsvermutung wird abgeschafft. Solche Gesetze weichen die Menschenrechte auf, wir kennen sie aus Diktaturen, einer Demokratie wie jener der Schweiz sind sie unwürdig. Deshalb empfehlen die Grünen Oberwallis ein Nein zum neuen Antiterrorgesetz.