Die neue Verordnung bezeichnet pro Region eine willkürliche Zahl von Wolfsrudeln als Minimalbestand, ohne dass diese Zahl auf wissenschaftlichen Fakten beruht. Für die die «Westschweizer Alpen» (VS, BE, FR, VD; 11’380 km2) beträgt dieser Minimalbestand lediglich drei Rudel! Drei Rudel für vier Kantone. Das bedeutet, dass im Wallis voraussichtlich noch ein einziges Rudel geduldet wird.

Die Anwesenheit von Wölfen stellt eine grosse Herausforderung für die Bergbauern dar. Aber das ist für die Grünen Wallis kein Grund, dem Wolf den Krieg zu erklären, wie es mit der neuen Verordnung vorgesehen ist. Statt ein vernünftiges Wolfs-Management zu ermöglichen, zielt sie darauf ab, im Winter bis zu 2/3 der Wölfe zu töten! Gemäss Verordnung dürfen künftig alle Wölfe eines Rudels abgeschossen werden, sofern der Schwellenwert für die Region nicht überschritten wird.

Das bedeutet aber nicht, dass es danach keine Wölfe mehr gibt auf Walliser Territorium. Es wird stets Einzelwölfe geben, die unter Umständen grössere Schäden machen als Wölfe im Rudel. Die Grünen Wallis haben den Abschuss von schadenstiftenden Wölfen stets befürwortet. Sie stellen sich aber entschieden gegen den Abschuss ganzer Rudel, ohne dass sie signifikante Schäden verursacht haben.

Gezielte, zeitnahe Eingriffe gegen schadenstiftende Rudel können zu einem Rückgang der Schäden führen. Ungezielte Abschüsse von Tieren aus etablierten Rudeln können hingegen dazu führen, dass die Schäden zunehmen, weil das Rudel auseinanderfällt und die zurückgebliebenen Einzelwölfe unberechenbarer sind.

Der Wolf nimmt zudem eine wichtige Stellung im Ökosystem ein und hilft, das ökologische Gleichgewicht zwischen einem naturnahen Waldbau mit natürlicher Verjüngung und einem angepassten Wildbestand. Die neue Verordnung stützt sich nicht auf solche wissenschaftlichen Erkenntnisse.

Die Grünen setzen sich seit vielen Jahren für die Unterstützung der Berglandwirtschaft und die Stärkung des Herdenschutzes ein. Auch mit einem kleineren Wolfsbestand führt kein Weg an einem guten Herdenschutz vorbei. Dafür sind genügend finanzielle Mittel nötig.

Die Hoffnung richtet sich nun auf die Kantone, dass sie bei der Umsetzung der Verordnung massvoll handeln. Die Grünen fordern den Walliser Staatsrat auf, bei der Regulierung von Wolfsrudeln massvoll und auf der Grundlage wissenschaftlicher Fakten zu handeln. Sie fordern zudem, dass die Dienststelle für Wald, Natur und Landschaft aktiv in den Entscheidungsprozess einbezogen wird, um die Einhaltung der in der neuen Verordnung genannten Kriterien für die Regulierung zu gewährleisten.

Stattdessen hat der Kanton Wallis nicht auf den Entscheid des Bundesrates gewartet, sondern bereits ein Formular an alle Jäger mit einem Patent E, G oder S verschickt, in dem sie aufgefordert werden, sich für die Wolfsregulierung anzumelden und zu entscheiden, welches Rudel sie schiessen wollen (für die Ausbildung ist lediglich eine zweistündige Schulung vorgesehen).

Nicht alle Kantone unterstützen die neue Jagdverordnung. Die Konferenz für Wald, Wildtiere und Landschaft der Kantone qualifizierte am 6. September die neue Jagdverordnung als inhaltlich willkürlich, einseitig und im Widerspruch zu wissenschaftlichen Artenschutzüberlegungen. 

Das Schweizer Stimmvolk hat 2020 eine Revision des Jagdgesetzes abgelehnt, das eine stärkere Regulierung des Wolfs vorsah. Die neue Verordnung stellt sich also gegen den Volkswillen.