Am 29. November stimmen wir über die Konzernverantwortungsinitiative (KVI) ab. Die Gegner der Initiative behaupten, dass Konzerne schon heute freiwillig Verletzungen der Menschenrechte und Umweltstandards ihrer Geschäftstätigkeiten überprüfen und die KVI deshalb unnötig sei. Das ist leider nicht so!
Eine vom Bund in Auftrag gegebene Bestandesaufnahme kam 2018 jedoch zum Schluss, dass die Mehrheit der Schweizer Firmen nicht ernsthaft prüft, welche Risiken ihre internationale Geschäftstätigkeit darstellt. Das heisst, dass Konzerne weiterhin nichts Ernsthaftes gegen mitverschuldete Menschenrechtsverletzungen unternehmen. Im Fall der Syngenta-Pestizide beispielsweise haben sich in Indien rund 800 Landarbeiter vergiftet, als sie auf Baumwollfeldern Pestizide ausbrachten. Ein Pestizid, das Syngenta im Wallis herstellt und hierzulande aufgrund seiner Gefährlichkeit längst verboten ist. Das heisst, dass einige Konzerne weiterhin Umweltstandards missachten, wie zum Beispiel der Holzkonzern Interholco in der Republik Kongo. Dort holzt dessen Tochterfirma im grossen Stil Regenwald ab und gefährdet dadurch den vom Aussterben bedrohten Flachlandgorilla und das gesamte Ökosystem. Um solche rücksichtslosen Geschäfte zu unterbinden, braucht es klare und durchsetzbare Regeln. Genau solche verlangt die Konzernverantwortungsinitiative. Bei einer Annahme sind Konzerne neu dazu verpflichtet, ihre Geschäftstätigkeiten auf die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards zu überprüfen. Um diese Sorgfaltspflicht durchzusetzen, schlägt die Initiative einen unbürokratischen Haftungsmechanismus vor, bei dem die Geschädigten zuerst den Schaden, den Zusammenhang und die Kontrolle des Konzerns beweisen müssen. Damit schafft die Initiative klare Regeln, um skrupelloses Verhalten einiger Konzerne einen Riegel vorzuschieben. Ein Wettbewerbsvorteil durch Verantwortungslosigkeit ist nicht mehr möglich. Deshalb empfehlen die Grünen Oberwallis, die Konzernverantwortungsinitiative anzunehmen.
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