Am 9. Februar stimmen wir über die Erweiterung der Anti-Rassismus-Strafnorm (Stgb 261bis) ab. Neu soll auch die Diskriminierung von Menschen infolge ihrer sexuellen Orientierung strafbar sein. Es geht also darum, dass Menschen, die schwul, lesbisch oder bisexuell sind, Schutz vor Diskriminierung und vor Hass und Hetze erhalten. Heute fehlt eine rechtliche Grundlage, um Aufrufe zu Hass und Hetze gegen Homo- und Bisexuelle als Gruppe zu bestrafen.
Gegner*innen wittern darin einen Angriff auf die Meinungsfreiheit. Doch das ist falsch, denn Hass und Hetze sind keine Meinungen. Diskriminierung spricht einer Gruppe von Menschen die Gleichwertigkeit und folglich auch die Menschenwürde ab. Letztere wird, genau wie die Meinungsfreiheit auch, durch die Verfassung geschützt. Kritische Äusserungen zum Thema werden auch mit der Erweiterung der Anti-Rassismus-Strafnorm möglich sein. Einzig öffentliche Aufrufe zu Hass und Hetze gegen Homo- und Bisexuelle als Gruppe werden strafbar sein. Auch die Erfahrungen mit dem Anti-Rassismus-Artikel, der seit 1995 in Kraft ist, zeigen, dass die Meinungsfreiheit durch das neue Gesetz keineswegs eingeschränkt wurde.
Klar ist auch, dass Homo- und Biphobie durch dieses Gesetz nicht von heute auf morgen verschwinden werden. Das neue Gesetz ist vielmehr ein Schritt in die richtige Richtung und ein starkes Zeichen, dass homo- und biphobe Äusserungen in der Schweiz nicht toleriert werden. Deswegen rufen die Grünen Oberwallis dazu auf, am 9. Februar Ja zum Diskriminierungsschutz zu stimmen.