Am 23. September stimmen wir über den «Bundesbeschluss Velo» ab und darüber, ob die Velowege den Fuss- und Wanderwegen gleichgestellt werden. Der Bund wird dazu verpflichtet, Kantone, Städte und Gemeinden bei der Planung von Velowegnetzen zu unterstützen und koordinieren. Für Planung, Bau und Unterhalt der Velowegnetze sind weiterhin die Kantone und die Gemeinden zuständig.

Wer im Oberwallis in den Talgemeinden mit dem Velo unterwegs ist, kennt die Situation: Auf vielen Hauptverkehrsachsen fehlen Radstreifen, die Strassen sind eng und die Signalisation für Velofahrende ist ungenügend. Zudem sind die Veloabstellplätze vielerorts zu knapp bemessen oder fehlen ganz. Sogar die nationale Veloroute (Rhoneroute) verläuft zum Teil immer noch auf der Kantonsstrasse!
Ein Ja zum Bundesbeschluss führt nicht automatisch zu mehr und sichereren Velowegen, aber er legt die Grundlage dazu und ermöglicht Massnahmen in diese Richtung. Ausgebaute Radwege bieten Velofahrerinnen und Velofahrern Sicherheit. Die Fussgängerinnen und Fussgänger profitieren, weil das Trottoir dem Fussverkehr vorbehalten bleibt. Dank klaren Verhältnissen zwischen Fahrradfahrern und Autofahrenden wird auch der Autoverkehr sicherer und flüssiger. Auf dem Weg zur Schule oder zur Arbeit bringt die Trennung von Verkehrsflächen Kindern und Erwachsenen mehr Sicherheit. Velofahren im Alltag und in der Freizeit wird attraktiver. Davon profitiert auch der Tourismus
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