Die neue Verfassung legt fest, dass jede Person das Recht hat, in einer gesunden, sauberen und nachhaltigen Umwelt zu leben. Im Verfassungsentwurf sind unter anderem das Ziel der Klimaneutralität, die haushälterische Nutzung des Bodens, die Förderung von umweltschonenden Mobilitätsformen, der sparsame und rationelle Energieverbrauch, die Förderung der Kreislaufwirtschaft sowie der Schutz von Fauna und Flora festgeschrieben.

Aber auch in den Themen Menschenrechte, Familienpolitik, Bildung, Gesundheitspolitik, Land- und Forstwirtschaft, Tourismus und Nachhaltigkeit bringt die neue Verfassung gute Neuerungen. Wichtig ist für die Grünen auch, dass die Verfassung gleichermassen die Einheit und die Vielfalt des Kantons Wallis achtet und die sprachlichen, kulturellen, geographischen und regionalen Besonderheiten berücksichtigt. Die Grünen unterstützen die Erhöhung der Zahl der Staatsräte auf sieben, die Reduktion der Wahlkreise auf sechs Regionen und die Einführung einer Volksmotion.

Variante des Ausländerstimmrechts

Was die Frage der Variante zum Ausländerstimmrecht betrifft, so sprechen sich die Grünen Wallis mit grosser Mehrheit dafür aus, dass Ausländerinnen und Ausländer, die das 18. Lebensjahr erreicht haben, eine Niederlassungsbewilligung besitzen (die nach zehn Jahren Aufenthalt erteilt wird), seit mindestens einem Jahr im Kanton wohnen und in der Gemeinde wohnhaft sind, das Stimmrecht in kommunalen Angelegenheiten erhalten.

Dieses Recht gilt als hervorragender Integrationsfaktor und ist in allen Verfassungen der Romandie verankert, von Genf über Waadt und Freiburg bis hin zum Jura. Die Grünen halten es für legitim, dass integrierte Bürger, die an der Wirtschaft beteiligt sind, auch auf kommunaler Ebene über die Verwendung ihrer Steuern mitbestimmen können.

Kontakte:

– Französisch: Philippe Cina,  Co-Präsident, 079 610 66 60
– Deutsch: Brigitte Wolf, Co-Präsidentin, 079 456 95 54

Mehr erfahren: