Am 27. September stimmen wir über die Revision des eidgenössischen Jagdgesetzes ab. Die Grünen Oberwallis stellen sich hinter eine nachhaltige Jagd, das neue Gesetz bringt gegenüber heute aber nur wenige Verbesserungen und entscheidende Nachteile.
Bundesrat und Parlament haben es verpasst, mit dem neuen Gesetz gefährdete Arten wie Schneehuhn, Birkhuhn, Waldschnepfe oder den Feldhasen von der Liste der jagdbaren Arten zu nehmen. Beispielsweise wird das Schneehuhn im Wallis weiterhin bejagt, obwohl die Art aufgrund der Klimaerwärmung immer seltener wird. Ein Anachronismus! Das neue Gesetz gibt dem Bundesrat zudem die Kompetenz, in Zukunft auf dem Verordnungsweg und damit ohne demokratische und rechtliche Interventionsmöglichkeiten, heute geschützte Arten auf die Liste der regulierbaren Arten zu setzen. Wie die Diskussionen im Parlament gezeigt haben, könnten davon z.B. der Biber, der Höckerschwan oder der Luchs betroffen sein.
Beim Umgang mit dem Wolf gilt heute der Grundsatz «Prävention vor Intervention». Abschüsse sind dann möglich, wenn Wölfe geschützte Nutztiere angreifen. Neu sollen Regulationsabschüsse auch möglich sein, wenn Schäden an ungeschützten Herden drohen. Bereits ein «drohender» Schaden ist also ein Grund für eine Abschussbewilligung, und dies auch bei ungeschützten Herden. Neu sollen auch «verhaltensauffällige» Einzelwölfe geschossen und Wolfsfamilien reguliert werden können, noch bevor sie Schäden anrichten. Mit diesen Bestimmungen kann quasi jeder Wolf ins Visier genommen werden – einfach weil er da ist! Zudem sollen Wölfe und Steinböcke auch in den eidgenössischen Jagdbanngebieten (die neu Wildtierschutzgebiete heissen werden) bejagt werden können. Der Abschuss von geschützten Arten in Gebieten, in denen normalerweise nicht einmal jagdbare Arten erlegt werden dürfen, ist absurd.
Die Kompetenz zum Entscheid über den Abschuss von schadenstiftenden Einzelwölfen ging vor fünf Jahren vom Bund an die Kantone über. Neu sollen die Kantone auch über die Regulierung von Wolfsfamilien selber verfügen können. Das ist streng genommen verfassungswidrig; denn während die Jagd Sache der Kantone ist, liegt der Artenschutz gemäss Verfassung beim Bund. Ein solches Management auf Bundesebene macht insbesondere bei Arten Sinn, die grosse Territorien beanspruchen und deren Reviere über Kantons- und Landesgrenzen hinausreichen.
Es gibt im neuen Jagdgesetz durchaus positive Punkte wie die Stärkung von Wildtierkorridoren oder die Unterschutzstellung einiger Wildentenarten. Sie wiegen die negativen aber bei Weitem nicht auf. Zudem können diese unbestrittenen Punkte bei einer Ablehnung des neuen Jagdgesetzes mit einer schlanken Gesetzesrevision rasch umgesetzt werden. Weitere Verbesserungen wie zum Beispiel ein Verbot von bleihaltiger Jagdmunition können auch via Jagdverordnung erreicht werden. Um den Bauern beim Schutz ihrer Haustiere vor dem Wolf zu helfen, braucht es auf nationaler und kantonaler Ebene mehr finanzielle Mittel und materielle Unterstützung für die Umsetzung der nötigen Schutzmassnahmen.
Die Grünen Oberwallis empfehlen, am 27. September ein Nein zum revidierten Jagdgesetz in die Urne zu legen.