Die dritte Rhonekorrektion ist das grösste Hochwasserschutzprojekt der Schweiz. Das generationenübergreifende Projekt der Kantone Wallis und Waadt, das vom Bund zu 65% finanziert wird, wurde vor 24 Jahren lanciert und wird voraussichtlich bis Mitte des Jahrhunderts dauern. Die vom Staatsrat beauftragte Analyse geht auf ein vom Grossen Rat akzeptiertes Postulat zurück, das eine klare politische und staatliche Vision für das Projekt R3 forderte. Ziel war es, Blockaden abzubauen, Konflikte zu schlichten und das Projekt zu beschleunigen. Die Ergebnisse dieser Analyse werfen jedoch zahlreiche Fragen bezüglich der Rechtmässigkeit und der Finanzierung des redimensionierten Projekts auf.

Der Wille des Walliser Stimmvolkes muss respektiert werden

57% der Walliser:innen haben 2015 einem Finanzierungsfonds für die dritte Rhonekorrektion zugestimmt, basierend auf dem damals vorgelegten Entwurf, dem 2016 von den Walliser und der Waadtländer Regierung verabschiedeten Gestaltungsplan R3. Die Grünen Wallis erinnern daran, dass der Staatsrat immer versichert hat, dass die 2022 begonnene Analyse diesen Plan nicht grundsätzlich in Frage stellen wird und den technischen Bereich nicht betreffen werde. Die heute präsentierten Resultate widersprechen diesen Aussagen aber. Die Grünen sind zwar nicht grundsätzlich gegen Anpassungen des Projekts, erinnern aber daran, dass der Wille des Walliser Volkes respektiert werden muss.

Das Gesetz muss eingehalten werden

Die dritte Rhonekorrektion ist ein Projekt für die Sicherheit der Bevölkerung und unterliegt dem Wasserbaugesetz. Dieses stellt aber auch Anforderungen an die Gestaltung des Flusses und an die Notwendigkeit einer Revitalisierung, die gleichzeitig mit dem Hochwasserschutz erfolgt. Um dieser gesetzlichen Anforderung gerecht zu werden, war 2016 eine Fläche von 871 ha Landverbraucht geplant, davon 691 ha im Wallis. Hat sich diese Forderung des Bundes in der Zwischenzeit verändert? Die Grünen erwarten eine klare Antwort auf diese Frage.

Die Finanzierung durch den Bund muss sichergestellt sein

Der Bund hat 2019 für die Jahre 2020–2039 einen Kredit von einer Milliarde Franken gesprochen. Diese Finanzierung, die auf der Erfüllung gesetzlicher Kriterien beruht, darf nicht gefährdet werden. Bei einer Änderung der Vorlage droht dem Wallis der Verlust von Bundessubventionen oder sogar die Rückzahlung bereits bezogener Subventionen. Leider gibt die vom Kanton präsentierte Analyse keinen Hinweis darauf, wie der Bund zu diesem zentralen Punkt steht.

Für die Landwirtschaft gibt es Lösungen

In der Talebene der Rhone ist nicht das Projekt R3 das Problem, sondern die Urbanisierung, die sich dreimal schneller vollzieht als in der übrigen Schweiz. Es gibt Lösungen, damit auch die Landwirtschaft von der Flusskorrektion profitiert, wie z.B. flankierende Massnahmen oder der Abtausch von Parzellen: Der Kanton Wallis allein besitzt 600 Hektar landwirtschaftliche Flächen. Zudem könnten grosse, durch das Flussprojekt benötigte Flächen durch die Rückzonung von überdimensionalen, noch unbebauten Industriegebieten kompensiert werden. Der Kanton Wallis hat diese Möglichkeit trotz mehrerer Anfragen durch den Bund noch nicht in Erwägung gezogen.