Bezahlbarer Wohnraum für das Oberwallis
Bezahlbarer Wohnraum für das Oberwallis
Anlässlich der Generalversammlung am Freitag, 14. Oktober haben die Grünen Oberwallis Nationalrätin Natalie Imboden, Präsidentin der Grünen Kanton Bern, eingeladen, um über eine nachhaltige Wohnbaupolitik und bezahlbaren Wohnraum im Oberwallis zu diskutieren.
Im Oberwallis herrscht in vielen Gemeinden Wohnungsnot (Leerwohnungsziffer <1%). Für Wohnungssuchende stellt sich das Finden einer bezahlbaren Wohnung als echte Herausforderung dar. Dadurch erhöht sich die Gefahr von zu hohen Mietzinsen und ungerechtfertigten Mietpreiserhöhungen bei Neuvermietungen.
Einführung des Formulars zur Offenlegung des alten Mietzinses bei einem Wechsel der Mieterschaft
Die Bundesverfassung besagt, dass Bund und Kantone sich dafür einsetzen müssen, «dass Wohnungssuchende für sich und ihre Familie eine angemessene Wohnung zu tragbaren Bedingungen finden können». «Deshalb verlangen die Grünen Oberwallis die Einführung des Formulars zur Offenlegung des alten Mietzinses bei einem Wechsel der Mieterschaft», erklärt Aaron Heinzmann, Präsident Grüne Oberwallis. «Das Formular ist rasch einführbar und gibt neuen Mieter:innen ein zusätzliches Werkzeug in die Hand ihre Wohnumstände zu verbessern!»
Minimalaufwand der wirkt!
- Die Vermieterseite muss der neuen Mietpartei lediglich den alten Mietzins mitteilen und eine allfällige Erhöhung begründen – so wie bereits jetzt in einem laufenden Mietverhältnis.
- Die Mieter:innen müssen selber aktiv werden und den Mietzins bei der kantonalen Schlichtungskommission für Mietverhältnisse anfechten.
Lokalen Bedürfnissen angepasst
- Die zusätzliche Transparenz soll nur in Regionen eingeführt werden, in denen Wohnungsnot herrscht und der Druck auf dem Wohnungsmarkt am grössten ist. So bleibt der Aufwand gering und die Wirkung wird dort erzielt, wo sie am meisten bringt.
«Mit der Offenlegung werden ungerechtfertigte Mietzinserhöhungen transparent. Sind die Aufschläge besonders hoch, können diese Erhöhungen vor der Schlichtungsstelle angefochten werden», erläutert Pierre Anken, frischgewähltes Vorstandsmitglied der Grünen Oberwallis. «Die Mieterseite profitiert, genauso wie faire Vermieterinnen und Vermieter, die nicht zu hohe Mieten verlangen.»
«Die Formularpflicht ist nicht das Allheilmittel. Sie sei auch kein Ersatz für einen fairen Umgang zwischen Vermieter:in und Mieter:in. Aber sie stellt eine Hemmschwelle dar, einfach die Preise hochzuschrauben», ordnet, Aaron Heinzmann ein.
Im April 2022 hat Brigitte Wolf, Grossrätin Grüne Oberwallis, gemeinsam mit Claudia Alpiger, SPO, und Alexander Allenbach, CSPO, ein Postulat eingereicht, welches den Staatsrat auffordert das Formular zur Offenlegung des alten Mietzinses in von Wohnungsnot betroffenen Regionen einzuführen. Sie hat kein Verständnis dafür, dass die Dringlichkeit ihres Postulates abgewiesen wurde. «Der Mietpreis stellt für die Mieter:innen einen enormen Ausgabenposten dar», betont Brigitte Wolf, «wir müssen jedes Mittel nutzen die angespannte Situation für die Mieter:innen zu verbessern!»
Förderung von bezahlbarem Wohnraum auf Gemeindeebene
Um bezahlbaren Wohnraum sicherzustellen, ist für die Grünen Oberwallis zentral, dass Oberwalliser Gemeinden ihren Handlungsspielraum nutzen. Das Ziel von bezahlbarem Wohnraum soll in die Gesamtentwicklung der Gemeinden eingebettet werden und mit anderen Zielen und Nachbargemeinden abgestimmt sein.
Letztlich hängt ein funktionierendes Gemeindeleben und damit die langfristige Attraktivität der Gemeinde stark von der Frage ab, ob verschiedenen Bevölkerungsgruppen geeigneter Wohnraum angeboten werden kann.
Den Gemeinden stehen verschiedene Möglichkeiten offen, wie preisgünstiger Wohnraum gefördert werden kann:
Lenkungsmassnahmen
Die Gemeinde gewährt Nutzungsprivilegien, wenn auf Grundstücken ein bestimmter Anteil an preisgünstigen Wohnungen realisiert wird. So kann zum Beispiel die Gebäudehöhe angepasst werden.
Grundeigentümer:innen können von der Gemeinde innerhalb einer bestimmten Frist zur Schaffung von preisgünstigem Wohnraum verpflichtet werden.
Voraussetzungen für diese Massnahmen sind Neueinzonungen, Umzonungen oder Aufzonungen.
Finanzielle Unterstützung
Ist die Gemeinde im Besitz von Land oder plant Land zu erwerben, ergeben sich weitere Möglichkeiten. Neben dem Bau von eigenen Wohnungen kann die Gemeinde auch gemeinnützige Bauträger, mit dem Zweck preisgünstiger Wohnraum bereitzustellen, mitgründen. Oder sie kann Land günstig an Dritte abgeben, die darauf preisgünstigen Wohnraum erstellen.
Welche Massnahmen für welche Gemeinden am geeignetsten sind, hängt von der jeweiligen Situation der Gemeinde ab. Wichtig ist, dass die Oberwalliser Gemeinden den Mut haben, eine aktive Bodenpolitik zu betreiben. Also gezielt Land kaufen oder tauschen. Für viele Massnahmen ist Land im Besitz der Gemeinde von Bedeutung. Dadurch erhöht sich der Handlungsspielraum der Gemeinden enorm. Die Grünen Oberwallis fordern die Gemeinden auf, ihre Optionen zu prüfen und aktiv für preiswerte Wohnungen zu sorgen. Bezahlbarer Wohnraum entsteht nicht von alleine.