Das Stromgesetz

  • ist ein wichtiger Schritt für die Energiewende
    und mehr Klimaschutz
  • fördert den Ausbau der erneuerbaren Energien
  • begrenzt die Energieverschwendung und
    steigert die Energieeffizienz
  • ist notwendig, damit die Schweiz die Pariser
    Klimaziele erreicht.

Die umweltfreundlichste Energie ist diejenige, die gar
nicht erst produziert werden muss

Rund ein Drittel des produzierten Stroms wird heute leider verschwendet. Das neue Stromgesetz enthält Massnahmen gegen Energieverschwendung und für die Verbesserung der Energieeffizienz. Mit Erfolg haben wir GRÜNE uns in der Ausarbeitung des Gesetzes für Stromeinsparungen und Effizienzverbesserungen eingesetzt und etwa Effizienzziele für Stromlieferanten als neue Massnahme eingebracht.

Rasche Energiewende und mehr Klimaschutz

Das Stromgesetz bringt wichtige Fortschritte für ein klimaneutrales Energiesystem. Denn der Energiebereich ist für den grössten Teil der Treibhausgasemissionen verantwortlich. Das Stromgesetz leistet Abhilfe, indem es ambitionierte Ausbauziele für die neuen erneuerbaren Energien setzt. Das stärkt die Versorgungssicherheit und reduziert die Abhängigkeit von Öl, Gas und Atomkraftwerken. Und es ermöglicht den vom Volk beschlossenen Atomausstieg.

Strom dort produzieren, wo er verbraucht wird

Wir GRÜNE setzen uns dafür ein, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien an Standorten geschieht, wo der Ertrag möglichst gross und effizient realisiert werden kann und die Beeinträchtigung von Natur und Landschaft gering ist – nämlich auf Dächern und Fassaden und rund um bestehende Infrastrukturen. Diesen Ansatz verfolgt auch das Stromgesetz. Über 80% des Ausbaus soll auf Dächern und Fassaden und rund um bestehende Infrastruktur erfolgen.

Auswirkungen auf den Naturschutz

Wir GRÜNE setzen uns dafür ein, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien im Einklang mit der Natur erfolgt. Einzelne Massnahmen des Stromgesetzes schwächen aber den Naturschutz. Die Schweiz nutzt bereits über 90% der geeigneten Gewässerstrecken. Die im Stromgesetz vorgesehenen Ausbauziele der Wasserkraft sind deshalb zu hoch. Weiter stärkt das Gesetzespaket die Energieinteressen gegenüber den Naturschutzinteressen. Es gibt jedoch keinen absoluten Vorrang der Energieproduktion gegenüber dem Naturschutz und eine Interessensabwägung bleibt weiterhin möglich.