JA zum Klimagesetz!
Was sagt das Kantonale Klimagesetz ?
• Ziel des Gesetzes ist es, sich an den Klimawandel anzupassen, sich vor seinen Auswirkungen zu schützen und zur Reduzierung des CO2-Ausstosses beizutragen.
• Es konkretisiert das Bundesgesetz über die Ziele im Klimaschutz, indem es die kantonale Governance, die Verantwortlichkeiten und die Kompetenzen festlegt.
• Es ermöglicht die Unterstützung Dritter (Gemeinden, Unternehmen, Vereine, Privatpersonen) und die Stärkung von Innovation, Information, Sensibilisierung, Bildung und Forschung.
• Es legt ein Netto-Null-Ziel für das Jahr 2040 fest.
• Es verbessert das Risikomanagement und die Anpassung an die negativen Folgen des Klimawandels auf Menschen, biologische Vielfalt und Sachwerte.
• Es wird finanziert durch einen Klimafonds von 100 Millionen Franken aus dem ordentlichen Budget des Kantons unter der Aufsicht des Grossen Rates.
Warum ein kantonales Klimagesetz?
• Die Walliser Bevölkerung ist besonders stark von den Auswirkungen des Klimawandels betroffen
• In den Bergkantonen sind die Auswirkungen grösser als z.B. im Mittelland: Sie sind stärker betroffen vom Rückgang der Gletscher, von der Zunahme der Naturgefahren, von stärkeren Niederschlägen, vom Anstieg der Temperaturen…
• Diese Veränderungen haben konkrete negative Auswirkungen auf die Bevölkerung auf die Gesundheit, das Lebensumfeld, die Fortbewegung, die Arbeit, die Produktion usw.
• Wir müssen uns vor den Gefahren schützen, uns an die neuen Herausforderungen und Chancen anpassen und koordiniert handeln, um unsere CO2-Emissionen zu senken.
• Dieses Gesetz gibt uns einen Kurs vor und stellt die nötigen Mittel bereit: Es wird ein Fonds von 100 Millionen Franken gegründet zur Unterstützung von Gemeinden, Privatpersonen, KMU, Landwirt:innen, koordiniert durch einen vom Staatsrat erarbeiteten und vom Parlament verabschiedeten Klimaplan.
Warum Ja sagen am 24.November ?
• Weil wir uns der Herausforderung unverzüglich stellen müssen: Der Wandel ist da, wir bekommen ihn täglich zu spüren, deshalb müssen wir wir handeln!
• Weil das Gesetz auf Privat- und Bürgerinitiativen setzt, um die Wirksamkeit und Koordination von Schutz- und Anpassungsmassnahmen zu gewährleisten.
• Weil das Gesetz Mittel freisetzt, um die Bevölkerung, ihre Gesundheit, ihr Lebensumfeld und ihre Arbeitsplätze zu schützen.
• Weil das Gesetz das Ergebnis eines breit akzeptierten Kompromisses ist, der von einem breiten politischen Bündnis getragen wird.
• Weil das Netto-Null-Ziel bis 2040 ehrgeizig, realistisch und erreichbar ist.
• Weil das Gesetz Lösungen anstelle von Vorschriften und Verboten vorsieht (keine neuen Steuern oder zusätzlichen Auflagen).
Was das Klimagesetz NICHT vorsieht…
• Das Gesetz sieht keine Vorschriften oder Einschränkungen vor.
• Das Gesetz führt keine neuen Steuern oder Abgaben ein.
• Es respektiert den „Personal-Stop“ der kantonalen Verwaltung.
• Kein Hausbesitzer wird wegen des Klimagesetzes gezwungen, sein Haus zu renovieren.
• Die Massnahmen werden aus dem regulären Staatshaushalt finanziert, und der Klimafonds wird aus dem Staatskapital gespeist.
• Der Grosse Rat hat das letzte Wort über den Klimaplan und damit über die Massnahmen und deren Finanzierung.
Der Wald schützt uns, schützen wir den Wald!
Unsere Bäume leiden unter den neuen klimatischen Bedingungen. Die Schwächung des Schutzwaldes gefährdet die Bevölkerung. Helfen wir dem Walliser Wald mit gezielten Massnahmen!
Das Klimagesetz ermöglicht:
• die Unterstützung von Forstrevieren,
• eine bessere Pflege des Schutzwaldes und seiner Biodiversität,
• die Bekämpfung von Schädlingen und von invasiven Neophyten,
• das schnellere Pflanzen von Baumarten, die an die neuen Bedingungen angepasst sind.
Vermeiden wir Konflikte bei der Wassernutzung!
Die Episoden zwischen zu viel und zu wenig Wasser folgen aufeinander. Die Schäden werden
immer schlimmer, da der Wassermangel die Quantität und Qualität der Quellen beeinträchtigt. Überfluss und Stabilität gehören der Vergangenheit an.
Das Klimagesetz ermöglicht:
• den Zugang zu sauberem Wasser zu gewährleisten,
• die Sicherstellung von ausreichend Wasser für die landwirtschaftlichen Kulturen,
• die Verbesserung der Effizienz und die Verringerung der Netzwerkverluste,
• die Lösung von Nutzungskonflikten zwischen Tourismus, Energie und anderen Sektoren,
• die Kosten für den Betrieb und die Aufbereitung von Wassernetzen zu beherrschen,
• ein besserer Schutz vor Naturgefahren im Zusammenhang mit Wasser
Menschen und Güter vor erhöhten Naturgefahren schützen!
Das Wallis ist besonders stark vom Klimawandel betroffen. Seine Ursachen sind global, die Lösungen sind lokal. Es liegt an uns, mit gutem Beispiel voranzugehen, denn in unserem Massstab können wir bereits wirksam handeln.
Das Klimagesetz ermöglicht:
• die Verbesserung der Warn- und Informationssysteme für die Bevölkerung,
• die Stärkung der Infrastruktur, der Strassen, der Brücken und Tunnel,
• die Gebäude weniger anfällig für Gefahren zu machen.
Ein dekarbonisiertes Wallis, ein erfolgreiches Wallis!
Das Wallis ist besonders stark vom Klimawandel betroffen. Seine Ursachen sind global, die
Lösungen sind lokal. Es liegt an uns, mit gutem Beispiel voranzugehen, denn in unserem Massstab können wir bereits wirksam handeln.
Klimagesetz ermöglicht:
• Unterstützung zur Dekarbonisierung von KMUs,
• mehr Unterstützung von Innovation und Forschung,
• die Entwicklung von CO2-Abscheidung,
• den Ausbau und die Dekarbonisierung des öffentlichen Verkehrs,
• eine bessere Trennung der Radwege vom motorisierten Verkehr,
• die Förderung von Berufen im Bereich der Energiewende,
• die Vereinfachung der Verfahren und die Erhöhung der Fördermittel für die Renovation und Sanierung von Gebäuden
Für unsere Lebensqualität, für unsere Gesundheit!
Nicht jeder hat das Glück, der Hitze in den eigenen vier Wänden entfliehen zu können. Ganz
zu schweigen von den steigenden Risiken neuer oder exotischer Krankheiten. Für den Schutz der
Gesundheit der Bevölkerung, angefangen bei der Aufrechterhaltung der Wasserqualität, ist eine Anpassung erforderlich.
Das Klimagesetz ermöglicht:
• mehr Grün in Städten und Dörfern und Vorkehrungen zur Bekämpfung von Hitzeinseln,
• die Anpassung der Schulen, Krankenhäuser, Pflegeheime und Institutionen an Hitze,
• die Intensivierung des Kampfes gegen Krankheitsüberträger wie die Tigermücke,
• die Eindämmung der Verbreitung von invasiven, allergenen und nesselnden Arten,
• eine bessere Zusammenarbeit bei der Versorgung mit Trinkwasser
Begegnen wir den Herausforderungen in der Landwirtschaft!
Später Frost, Hagel, Dürre oder Starkniederschläge, Schädlinge und Ungeziefer… Diese immer häufiger auftretenden Episoden stellen unsere regionale landwirtschaftliche Produktion in Frage. Im Interesse unserer Versorgungssicherheit sollten wir unserer Landwirtschaft helfen, sich an die Veränderungen anzupassen.
Das Klimagesetz ermöglicht:
• die Errichtung von Schutznetzen,
• die Verbesserung der Bewässerungssysteme,
• die Einführung von neuen Sorten,
• die Verbesserung der Qualität landwirtschaftlicher Böden,
• die Förderung von landwirtschaftlichen Betrieben als CO2-Abnehmer,
• die effektive Bekämpfung von Schädlingen.